Technik

Videoüberwachung -

Wissenswertes & Technik

Bei einer Videoüberwachung kommt es auf viele verschiedene Parameter an. Nur irgendeine Kamera aufzuhängen ist nicht genug. Erfahren Sie worauf es ankommt, welche Kameramodelle und Ausstattungen es gibt, bis hin zu einer rechtssicheren Montage.


Höchste Bildqualität bei Tag und Nacht, verbunden mit einfacher Bedienung. Unsere Videoüberwachung stellt die Dinge in den Mittelpunkt, auf die es ankommt und sorgt mit intelligenter Bewegungserkennung für mehr Sicherheit auf allen überwachten Flächen. Hochwertige Videotechnik für jeden Tag und jeden Einsatzbereich. Mit einer großen Auswahl unterschiedlicher Bauformen, Auflösungen und Sonderausstattungen planen wir für jede Anforderung die passende Überwachungslösung. Vom Büro über Einzelhandelsgeschäft und Logistikunternehmen bis zu speziellen Sonderlösungen montieren wir bundesweit.

1.Was wollen Sie schützen? Der erste Schritt bei der Planung einer kompletten und professionellen Videoüberwachung beschäftigt sich mit den zu überwachenden Bereichen und deren Anforderungen. Dazu werden Risiken, Gefahren, Bedrohungen, eventuelle Einschränkungen, die notwendige Beleuchtung und der richtige Standort bewertet um daraus ein Konzept zu einer umfassenden Videoüberwachung erstellen

Ort

Welche Bereiche müssen geschützt und somit überwacht werden?

Bedingungen

Welche örtlichen Besonderheiten müssen berücksichtigt werden?

Objekte

Sollen feste oder sich bewegende Objekte überwacht werden?

Modellauswahl

Kameras aller Bauformen und Ausstattungen für jeden Bereich

Aufzeichnung

Intelligente Bewegungserkennung vermeidet Fehlalarme

Überwachung

Auswertung der Aufnehmen per Fernzugriff oder über Leitstelle

2.Welche Arten von Systemen gibt es? In der Videotechnik wird zwischen KOAXIAL, bei der Bilddaten und Stromversorgung in zwei Kabeln vom Kamera zum Rekorder übertragen werden und IP unterscheiden, wo Daten und die Stromversorgung über ein Kabel transportiert werden. Beide Varianten haben je nach Anforderung  in Preis- und Leistungsfähigkeit Vorteile gegenüber dem anderen System

KOAXIAL - HDCVI - Die HDCVI-Technologie (High Definition Composite Video Interface) unterstützt Kameras mit einer Auflösung bis 8 Megapixel, was dem vielfachen alt bekannter KOAXIAL Kameras entspricht. Die aktuellen Modelle liefern Bilder in beeindruckender Klarheit, bis ins kleinste Detail. Die HDCVI-Technologie garantiert mit einer Kabellänge bis 700 Meter eine Fernübertragung in Echtzeit ohne Signalverlust. Ob bei der Errichtung eines neuen Systems oder der Modernisierung eines bestehenden veralteten Systems, der Einsatz einer HDCVI-Lösung erfordert einen geringeren Arbeits- und Kostenaufwand, da bestehende Kabel oft wieder verwendet werden können.

VORTEIL KOAXIAL / HDCVI

Latenzfreie Bilder in Echtzeit bei einer Kabellänge bis 700 Meter ohne Signalverlust

VORTEIL KOAXIAL / HDCVI

Günstigere Hardwarepreise & bestehende Kabel können oft weiter verwendet werden

IP / PoE- INTERNET PROTOKOLL MIT POWER OVER ETHERNET - In der netzwerkbasierten IP-Videoüberwachung werden Daten und Strom über ein CAT Kabel übertragen. Die Kameras komprimieren das Videosignal und übertragen es über das Netzwerk. Im angeschlossenen Netzwerkrekorder werden die Daten auf einer Festplatte gespeichert, dekomprimiert und zur Anzeige auf den Monitor übertragen. Durch die Komprimierung können große Mengen Videobilddaten in hoher Auflösung übertragen werden. Die Auswahl der Kameras umfasst alle Auflösungen, diverse Sonderfunktionen wie Kennzeichenerkennung und Perimetergrenzen, sowie verschiedene KI-Funktionen (künstliche Intelligenz)

VORTEIL IP / PoE

Größe Auswahl an Kameramodellen mit intelligenten Sonderfunktionen

VORTEIL IP / PoE

Höhere Datenübertragungsrate

möglich durch Komprimierung

3.Was wollen Sie sehen? Die unterschiedlichen Sichtweiten von Überwachungskamera helfen bei der Wahl des richtigen Modells für den gewünschten Einsatzzweck. Die DORI Distanzanzeige ist ein Standard, der dazu dient, den Erkennungsbereich in Meterangaben zu bestimmen. Der Erkennungsbereich lässt sich anhand verschiedener Faktoren rechnerisch bestimmen: Bildsensor, Lichtempfindlichkeit, Bildauflösung, Optik, Brennweite und Nachtsicht

Bereich der Identifizierung

250 Pixel je Meter

Gesichtserkennung

Identifizierung von Kfz-Kennzeichen

Bereich der Erfassung

125 Pixel je Meter

Wiedererkennung einer bestimmten

Person oder Bewegungsmuster

Bereich grober Erkennung

63 Pixel je Meter

Auffällige Kleidung und grobe Bewegungsmuster sind zu erkennen

Bereich der Beobachtung

25 Pixel je Meter

Personen und Fahrzeuge werden im Überwachungsbild gesehen

Überwachungskameras mit verstellbarer Brennweite und Motorzoom werden in zwei Extrembereiche unterschieden, die mit geringster Brennweite (Weitwinkel) und höchster Brennweite (Zoom) Beispiel 8 MP Bulletkamera IP-B786-ZSI

Sichtweite Weitwinkel

Identifizierung: 8,7 m

Erfassung: 17,4 m

Erkennung: 34,9 m

Beobachtung: 87,2 m

Sichtweite Zoom

Identifizierung: 18,6 m

Erfassung: 37,3 m

Erkennung: 74,7 m

Beobachtung: 186,7 m

4.Welche Arten von Kameras gibt es? Grundsätzlich gibt es zwei Arten von Überwachungskameras. IP-Kameras und Koaxial Kameras, unterscheiden sich unabhängig der Brennweiten und Ausstattungen in vier verschiedenen Bauformen. Bulletkameras haben ein gerades längliches Gehäuse, Domekameras, Eyeballkameras und PTZ Kameras eine runde Bauform mit einer zusätzlichen Schwenk-Neige Funktion

Bullet

Längliche Bauform

Objektiv mechanisch verstellbar

Kompakte Bauweise

Dome

Runde Bauform

Objektiv mechanisch verstellbar

Abdeckung Kuppel

Eyeball

Runde Bauform

Objektiv mechanisch verstellbar

Objektiv im Gehäuse verbaut

PTZ

Runde Bauform

Objektiv elektronisch verstellbar

360° Schwenk-Neige-Funktion

5.Welche Objektive & Auflösungen gibt es? Je nach Einsatz und Überwachungsziel spielt die Auswahl des Objektivs, Blickwinkel der Linse und die Lichtempfindlichkeit eine entscheidende Rolle um das gewünschte Überwachungsergebnis zu erreichen. Je nach Anforderung können Ausstattungen von Motorzoom, smarter Bewegungserkennung und selbstlernender Videoanalyse gewählt werden

Auflösungen

2, 4 oder 8 Megapixel

Optional in 4K Auflösung

Blickwinkel

Je nach Kameramodell

Objektive bis 120°

Nachtsicht

Infrarot LED, Starlight

Farbnachtsicht

Brennweite

Feste Brennweite

Objektiv mit Motorzoom

Lichtempfindlichkeit

WDR Gegenlichtsensor

LUX Beleuchtungsstärke

AI und KI

Künstliche Intelligenz

Selbstlernende Videoanalyse

6.Welche zusätzlichen Ausstattungen gibt es? Nach der Auswahl des Kameramodells, Auflösung und des optimalen Objektivs gibt es je nach Kameramodell weitere Extras zur einer präziseren Überwachung. Besonders die Funktion SMD (Smart Motion Detektion) filtert Regen, Blätter und andere Störfaktoren heraus und macht die Auswertung der Aufnahmen durch die Selektion Menschen und Fahrzeuge einfacher

Smart Motion Detektion

Gezielte Erkennung von Autos und

Menschen, verhindert Fehlalarme

Perimeterschutz

Alarmierung beim Übertreten von

Linien oder eingezeichneten Bereichen

Personenzählung

Zählung bei Betreten/Verlassen

Management von Bereichen

Mind AI & Pro AI

Lernfähiger Algorithmus

Optimierte Erkennung

Gesichtsdetektion

Algorithmus erkennt Gesichter

Optionale Zielverfolgung

WDR-Gegenlichtfilter

Präzise und schnelle Anpassung an progressive Lichtverhältnisse

  • Allgemeine Rechtsgrundlagen zur Videoüberwachung

    Grundrecht der freien Persönlichkeitsentfaltung (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG)

    Recht auf informationelle Selbstbestimmung (BVerfG, Urteil vom 15.12.1983 [1 BvR 209, 269, 362, 420, 440, 484/83])

    Recht am eigenen Bild (§§ 22ff. KunstUrhG)

    Bundesdatenschutzgesetz (insbesondere §§ 6b BDSG)

    Strafgesetzbuch (z. B. § 201a StGB)

    Landesdatenschutzgesetze (Art. 21a BayDSG, §29b DSG NRW, § 33 SächsDSG etc.)

    Betriebliche Mitbestimmung (§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG)

  • Videoüberwachung von öffentlich zugänglichen Stellen

    Die Beobachtung öffentlich zugänglicher Räume mit Videoüberwachung ist grundsätzlich nur zulässig, wenn sie zur Aufgabenerfüllung von öffentlichen staatlichen Stellen innerhalb des gesetzlichen Rahmens vorgenommen wird. In Ausnahmefällen kann sie jedoch auch von privater Seite zur Wahrnehmung des Hausrechts oder zur Wahrnehmung anderer berechtigter Interessen für konkret festgelegte Zwecke zulässig vorgenommen werden. In jedem Fall ist eine ausführliche Interessenabwägung zwischen dem Eingriff in das Persönlichkeitsrecht der Betroffenen und dem berechtigten Interesse an einer Überwachung (z. B. des Staates zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung) vorzunehmen.


    Der Inhalt dieser Website dient lediglich der Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für juristische Fragen im Einzelfall kontaktieren Sie bitte einen zugelassenen Rechtsanwalt Ihrer Wahl. Die eingestellten Informationen wurden sorgfältig geprüft. Für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität übernimmt Einbruchschutz Jünger  jedoch keine Haftung.

  • Allgemeine Rechtsgrundlagen zur Videoüberwachung

    Grundrecht der freien Persönlichkeitsentfaltung (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG)

    Recht auf informationelle Selbstbestimmung (BVerfG, Urteil vom 15.12.1983 [1 BvR 209, 269, 362, 420, 440, 484/83])

    Recht am eigenen Bild (§§ 22ff. KunstUrhG)

    Bundesdatenschutzgesetz (insbesondere §§ 6b BDSG)

    Strafgesetzbuch (z. B. § 201a StGB)

    Landesdatenschutzgesetze (Art. 21a BayDSG, §29b DSG NRW, § 33 SächsDSG etc.)

    Betriebliche Mitbestimmung (§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG)

  • Videoüberwachung Zuhause und im Privatbereich

    Dank einfacher Bedienbarkeit, günstiger Preise und vernetzter Technik hält Videoüberwachung zunehmend Einzug in Privathäuser und Wohnungen. Diese Installationen müssen natürlich den rechtlichen Grundlagen entsprechen, wobei hier regelmäßig aufgrund der Vielfältigkeit der Gegebenheiten vor Ort eine Einzelfallbetrachtung vorgenommen werden muss.


    Grundsätzlich sollten folgende Voraussetzungen geprüft werden:

    1. Rechtmäßigkeit:

    Eine Überwachung des eigenen privaten Umfeldes (Grundstück, Wohnung) ist regelmäßig zulässig. Werden fremde Personen innerhalb dieses rein privaten Umfeldes überwacht,  ist dies nur erlaubt, wenn die betroffenen Personen dem ausdrücklich oder durch schlüssiges Verhalten zugestimmt haben. Eine Überwachung fremden Privat-Umfeldes oder öffentlichen Umfeldes (Straßen, Wege, Plätze) ist im Regelfall nicht zulässig und nur öffentlichen staatlichen Stellen vorbehalten. Eine Überwachung des eigenen, jedoch öffentlich zugänglichen Privat-Umfeldes kann abhängig vom Überwachungszweck im Einzelfall zulässig sein.


    2. Verhältnismäßigkeit:

    In jedem Fall sollte vor dem Einsatz einer Videoüberwachung geprüft werden, ob diese in Abwägung der berechtigten Interessen des Eigentümers, der z.B. sein Grundstück vor rechtswidrigen Übergriffen von außen schützen möchten, und dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht der Personen, die in den überwachten Bereich eintreten oder eintreten wollen, verhältnismäßig ist. Es sollte grundsätzlich hinterfragt werden, ob den möglicherweise zu erwartenden Beeinträchtigungen (z.B. Straftaten, Angriffe auf Personen oder den Wohnbereich) nicht anders (z.B. durch eine Alarmanlage, zusätzliche mechanische Absicherungen, Sicherheitspersonal) begegnet werden kann.


    Der Inhalt dieser Website dient lediglich der Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für juristische Fragen im Einzelfall kontaktieren Sie bitte einen zugelassenen Rechtsanwalt Ihrer Wahl. Die eingestellten Informationen wurden sorgfältig geprüft. Für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität übernimmt Einbruchschutz Jünger  jedoch keine Haftung.

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